Jagdverein St. Jakob,

Oberrotte 89 A- 9963 St. Jakob

 

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Handy  : +43(0)676848463400

Festnetz:+43(0)48735385

E-mail: office@jagd-stjakob.at

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       Nachsuche - Hundeführer  

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Richtlinien der Nachsuchestationen

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 1. Nachsuchenstationen werden vom zuständigen Bezirksjägermeister eingerichtet, der den Obmann

     und dessen Stellvertreter ernennt und nötigenfalls auch wieder abberufen kann.

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 2. Mitglieder der Nachsuchenstation können Hundeführer werden, die über entsprechende Erfahrung

    und körperlicher Eignung verfügen sowie über bewährte Hunde, welche eine vom ÖJGV anerkannte

    Schweißprüfung abgelegt haben. Mitglieder der Nachsuchenstation haben alle bei einer Nachsuche

    auftretenden Vorkommnisse, Wahrnehmungen, Feststellungen und dergleichen streng vertraulich

    zu behandeln.

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 3. Der Obmann hat die ihm zur Verfügung gestellten Mittel sowie alle Spenden und sonstigen Zuwendungen

    treuhändig zu verwalten sowie darüber und über alle Auslagen Aufzeichnungen zu führen. Diese Auf-

    zeichnungen

.

 4. Die Tätigkeit im Rahmen der Nachsuchenstation erfolgt ehrenamtlich; Barauslagen sind zu vergüten.

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 5. Die Nachsuche beschränkt sich auf Wild, das angeschweißt bzw. durch Fahrzeuge angefahren wurde.

     Sie erfolgt über Anforderung bei der Nachsuchenstation. Der Obmann bzw. sein Stellvertreter haben für

     den möglichst raschen Einsatz eines Hundeführers und im Bedarfsfall auch fe den eines Kontrollhundes zu

     sorgen.

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 6. Durch die Anforderung wird dem Hundeführer die Jagderlaubnis auf das Wild, dem die Nachsuche gilt,

     erteilt.

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 7. Es ist sicherzustellen, dass der Schütze bzw. eine mit den Vorgängen vertraute Person (z.B. der

     Pirschführer) für die Nachsuche zur Verfügung steht.

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 8. Wenn nichts anderes vorher festgelegt wurde, ist der Fanschuss ausschließlich vom Hundeführer

     abzugeben.

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 9. Wechselt das nachgesuchte Wild in ein anderes Jagdrevier, gelten die Bestimmungen der Wildfolge gemäß

    §§ 48 und 49 des Tiroler Jagdgesetzes.

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10. Wird ein Hund bei der Nachsuche verletzt oder getötet, gebührt dem Geschädigten über dessen Antrag

     aus Mitteln der Nachsuchenstation Ersatz. Dieser ist nach oben mit dem Anschaffungspreis für einen

     Welpen begrenzt.

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11. Hundeführer haben dem Obmann binnen Wochenfrist über das Ergebnis der Nachsuche anhand der

     aufgelegten Formblätter zu berichten. Der Obmann hat alljährlich bei der Bezirksversammlung über die

     Tätigkeit einen Kurzbericht zu erstatten.

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12. Einmal jährlich sollen die Leiter der Nachsuchenstationen über Einladung durch den Jagdhundereferenten

     der TJV zum Erfahrungsaustausch zusammenkommen.

 

Adressen-Telefonnummern  der Hundeführer im Bereich Iseltal:

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Zuständiger Stellvertreter im Bereich Iseltal: Ortner Andrä 069912153913

 

 

 

Gratz Alois

Grossdorf 17

9981 Kals

Tiroler Bracke

04876/8320

06646560615

Grimm Josef

Oberrotte 4

9963 St. Jakob

BGS 04873/5161

Gsaller Johann

Göriach 29

9972 Virgen

Tiroler Bracke

04874/5519

Hanser Josef

Oberpeischlach

9953 Huben

Brandlbracke

04872/5250

06769278739

Holzer Oswald

Dölsach 29

9961 Hopfgarten

Tiroler Bracke

04872/5515

066910493439

Kleinlercher Manfred

Unterrotte 103

9963 St. Jakob

Tiroler Bracke 069911200804

Mattersberger Alois

Bichl 27

9971 Matrei

Dachsbracke

04875/6738_04875/6796/11

0664/1836494

Mattersberger Peter

Bichl

9971 Matrei

Dachsbracke

04875/6363

06646443173

Mariacher Peter

Bobojach 14

9974 Prägraten

Tiroler Bracke

04877/5375

Ortner Andrä

Prosegg 24

9971 Matrei

Tiroler Bracke

069912153913

Paulitschke Günter
Innerrotte
9963 St. Jakob
Tiroler Bracke 06765740808

Schöpfer Anton

Ainet 114

9952 Ainet

Dachsbracke

04843/5521

Troger Hubert
Oberrotte
9963 St. Jakob
Tiroler Bracke 06769358416

Unterweger Bernhard

Burg 14

9981 Kals

Tiroler Bracke

04876/8273

0664/6541933

Waldner Josef

Huben Moos 22

9953 Huben

Tiroler Bracke

04872/5260

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