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Jagdverein St. Jakob Maria-Hilf 89
A-9963 St. Jakob ++43(0)48735385
e-mail:
office@jagd-stjakob.at |
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Sämtliche Jagdreviere im
Gemeindegebiet von St. Jakob, in denen kaum Rotwild als Standwild
vorkommt, sind zu einem Rotwildhegering zusammengefasst.
Dies sind: Arvental, Erlsbacher Alpe,
Jagdhaus, Jesachalpe, Lappach, Patsch,
Oberhaus, Oberseebach, Oberseite, Stalle Rogotz, Stalleralm, Trojeralm, Tegischer Bachl und
Unterseebach. Vor dem Abschuss des ersten Hirsches (ausgenommen Schmalspießer) müssen im Rotwildhegering mindestens 3 Stück Kahlwild erlegt sein. |
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Verordnung vom 01.06.2010§ 1 Die Bezirkshauptmannschaft Lienz ordnet gemäß § 38 Abs. 3 des Tiroler Jagdgesetzes 2004 nach Anhören des Bezirksjagdbeirates die Vorlage von erlegtem Rotwild (Hirsche, Schmalspießer, Tiere und Kälber) in den im § 2 bestimmten Jagdgebieten an die dort bzw. die im § 3 genannten Personen an, wobei Hirsche und Schmalspießer ausschließlich dem jeweils zuständigen Hegemeister vorzulegen sind. Die vorgelegten Wildstücke sind durch Markieren (Kappen oder Einschneiden) des rechten Lauschers zu kennzeichnen und einer der in § 2 angeführten Personen vorzulegen, welche die Vorlage auf der Rückseite der Abschussmeldung zu bestätigen haben. Die Vorlage von Hirschen und Schmalspießern hat ausschließlich bei dem zuständigen Hegemeister zu erfolgen. § 2 Daher ist jedes erlegte Stück Kahlwild (Tier oder Kalb) unverzüglich nach dem Abschuss im Ganzen bei
oder bei Robert Ladstätter GDE Kassier i.R. Tel. Nr.: 06764348969
oder bei den in St.
Jakob zustängigen Waldaufsehern 0676848463400
Jeder erlegt Hirsch ist bei den zuständigen Hegemeistern
oder
vorzulegen! |
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Rotwildabschüsse - Stand Sonntag, 11. Juli 2010 letzte Meldung: Tier - Stalleralm; Tier - Patsch |
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Hirsche |
frei | erlegt | Fallw. | Hege |
Anmerkung |
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| Klasse 1 | ||||||
| Klasse 2 |
1 |
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| Klasse 3 |
1 |
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| Schmalspießer | 1 | |||||
| Tiere | 5 | 3 | ||||
| Kälber | 2 | |||||
| Gesamt | 10 | 3 |